Das Grundprinzip der Tarifierung

Keine Einfuhr / Ausfuhr ohne Nummer!

Um bei der Warenausfuhr und -einfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle Waren von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst. Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 8-stellige bzw. 11-stellige Codenummer.

Anhand dieser Codenummer lassen sich neben der Ermittlung der oben erwähnten Einfuhrabgabensätze auch weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, z. B. ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, die Aus- bzw. Einfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf, gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind, die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist oder bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die zolltarifliche Einreihung und deren Folgen für die Ein- und Ausfuhr und zeigt Ihnen die zugrunde liegende Systematik auf.

Kernthemen:
- Der elektronische Zolltarif (EZT)
- Die Einreihungssystematik
- Rechtliche Folgen der Einreihung: Verbote oder Beschränkungen, Genehmigungs- oder Lizenzbedarf der Aus- bzw. Einfuhr, gesonderte außenhandelsstatistische Angaben, Vorlage zusätzlicher Unterlagen, meldepflichtige Maßnahmen
- Allgemeine Vorschriften

Zielgruppe: (m/w/d) Sachbearbeiter des Im- und Exports.

Um bei der Warenausfuhr und -einfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle Waren von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst. Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 8-stellige bzw. 11-stellige Codenummer.

Kernthemen: Der elektronische Zolltarif (EZT) | Die Einreihungssystematik | Rechtliche Folgen der Einreihung | Allgemeine Vorschriften....

Dozent (m/w/d): Dipl.-Finanzwirt Volker Müller