No risk - more fun!

Betriebliche Datenschutzbeauftragte (IHK) gehen auf Nummer sicher!


In den letzten Jahren hat der Betriebliche Datenschutz enorm an Bedeutung und an Aufmerksamkeit hinzugewonnen. Er umfasst zum einen die allgemeinen Unternehmensdaten, wie beispielsweise Projektpläne, Bilanzen, technische Produktionsdaten und Kalkulationen. Diese Daten zu schützen liegt im originären Interesse jedes Unternehmens.

Der andere Bereich, um den sich betrieblicher Datenschutz dreht, sind die personenbezogenen Daten. Hier wird zwischen den Kunden- und den Mitarbeiterdaten unterschieden. Beide Bereiche sind in den letzten Jahren intensiv diskutiert und deren Schutz intensiviert worden.

Mareike Vogt, Fachexpertin Datenschutz der TÜV SÜD, kommentiert: "Der Datenschutz sieht sich einer ganzen Reihe von neuen Herausforderungen gegenüber, die es zu meistern gilt. Was natürlich sofort ins Auge springt, sind die Entwicklungen innerhalb von Unternehmen, allen voran das vermehrte mobile Arbeiten im Homeoffice. Darüber hinaus gibt es Rechtsprechungen und geopolitische Entwicklungen, die den Bereich des Datenschutzes nachhaltig
verändern werden. Darauf vorbereitet zu sein, ist mehr als die halbe Miete".


Die Vorgaben der DSGVO sind zwingend einzuhalten

Die Datenschutz-Grundverordnung ist die Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Durch die DSGVO ist es für jedes Unternehmen, das personen-bezogene Daten erhebt, zwingend notwendig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Unabhängig, ob Sie dafür eine neue Stelle schaffen, ein Mitarbeiter per Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten wird oder ein externer Dienstleister beauftragt wird, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter seine Aufgaben gewissenhaft erfüllen.

"Datenschutz erfordert Zeit, Geld und kontinuierliche Aufmerksamkeit. Wegen der Entwicklung von Technologie und Systemen, sowie der schnellen Digitalisierung von Unternehmen, ist das Thema daher als dauerhaften Prozess anzusehen. Um dem Bereich also gewachsen zu sein und die eigenen Daten konform zu schützen, müssen Unternehmen jeglicher Größe auch ausreichende Ressourcen zum Schutz zur Verfügung stellen", so Mareike Vogt.


Sobald Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

Der Zertifikatslehrgang "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)" qualifiziert Sie als (künftigen) Datenschutzbeauftragten, um den Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BSDSG) und EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Ihrem Unternehmen professionell zu gestalten. Am Ende der Weiterbildung verfügen Sie über die notwendigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Kenntnisse um:


- die Anforderungen des Datenschutzes wirksam umzusetzen,
- als Datenschutzbeauftragter arbeitsfähig zu sein,
- die Ergebnisse einer Fallstudie in die Betrieblichen Praxis zu übertragen,
- die Fragen der IT-Sicherheit zu erkennen und Lösungen herbeizuführen.


In fünf  Schritten zum Datenpolizisten

Die Qualifizierung vermittelt die fünf großen Kernthemen im Rahmen des Betrieblichen Datenschutzes:

Teil 1: Grundlagen des Datenschutzes
Teil 2: Datenschutzrecht
Teil 3: Organisation von Datenschutz und Datensicherheit
Teil 4: IT-Sicherheit und technisch-organisatorischer Datenschutz
Teil 5: Praxishinweise für den Start als Datenschutzbeauftragter


Online zum Zertifikat


Der Lehrgang findet komplett live online statt. Falls Sie mal einen Termin verpassen, ist das kein Problem. Alle Termine stehen als Aufzeichnung bis sechs Monate nach dem Kursende zur Verfügung. Im Anschluss findet der IHK-Zertifikatstest ebenfalls online als schriftlicher Test statt.

Datenschutz rechtzeitig ernst nehmen


Die Datenschutzexpertin Vogt appelliert: "Die neuen Richtlinien, die bekannten Versäumnisse – alles gilt es jetzt 2022 zu bedenken, um den Schutz der Daten von Kunden, Partnern und Mitarbeitern gewährleisten zu können. Es gilt, die eigenen Prozesse, Systeme und die IT-Infrastruktur entsprechend zu evaluieren und anzupassen. Wer das jedoch verschläft, der handelt sich nicht nur das Risiko für das laufende Geschäft ein, sondern steht im schlimmsten Fall am digitalen Pranger der europäischen Datenschutzhüter. Dann drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch ein Reputationsschaden, der existenzgefährdend sein kann, wenn Kunden und Geschäftspartner das Vertrauen verlieren."

Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein - werden Sie zum Datenpolizisten!

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team vom IHK-Bildungsinstitut