Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen (GBU-Psyche)

Chancen aus gesetzlicher Vorgabe nutzen

Der Gesetzgeber hat mit dem § 5 im Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu verpflichtet durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dieses gilt seit 2013 auch für die Beurteilung der Psychischen Belastungen.

Ziel des Seminars ist es die verschiedenen Schritte kennenzulernen, die zur erfolgreichen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psyche in Ihrem Unternehmen wichtig sind und welchen Gewinn eine gut durchgeführte GBU-Psyche Ihr Unternehmen und die Beschäftigten dadurch haben. Hier lernen wir auch unterschiedliche Verfahren und Instrumente passend zu Ihrem Unternehmen kennen.


Kernthemen: Welchen Gewinn haben der Unternehmer und die Mitarbeitenden von einer gut durchgeführten GBU-Psyche? | Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit | Reduzierung der Fehlzeiten | Fachkräfte binden und neu gewinnen | Steigerung der Produktqualität | Verbesserung des Images, positive Außenwahrnehmung | Was sind Psychische Belastungen und deren Folgen? | Kurzcheck - Analyse des Ist- Zustandes im Unternehmen | Konkret: Beispiele - best practice: Mit welchen Verfahren führe ich die GBU-Psyche durch? | Vorstellung gängiger Tools



Kernthemen: Welchen Gewinn haben der Unternehmer und die Mitarbeitenden von einer gut durchgeführten GBU-Psyche? | Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit | Reduzierung der Fehlzeiten | Fachkräfte binden und neu gewinnen | Steigerung der Produktqualität | Verbesserung des Images, positive Außenwahrnehmung | Was sind Psychische Belastungen und deren Folgen? | Kurzcheck - Analyse des Ist- Zustandes im Unternehmen | Konkret: Beispiele - best practice: Mit welchen Verfahren führe ich die GBU-Psyche durch? | Vorstellung gängiger Tools

Zielgruppe: (m/w/d) Geschäftsführer und Inhaber von klein- und mittelständischen Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeiter im Personalwesen, Betriebsräte

Der Gesetzgeber hat mit dem § 5 im Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu verpflichtet durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dieses gilt seit 2013 auch für die Beurteilung der Psychischen Belastungen.

Kernthemen: Welchen Gewinn haben der Unternehmer und die Mitarbeitenden von einer gut durchgeführten GBU-Psyche? | Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit | Reduzierung der Fehlzeiten | Fachkräfte binden und neu gewinnen | Steigerung der Produktqualität | Verbesserung des Images, positive Außenwahrnehmung | Was sind Psychische Belastungen und deren Folgen? | Kurzcheck - Analyse des Ist- Zustandes im Unternehmen | Konkret: Beispiele - best practice: Mit welchen Verfahren führe ich die GBU-Psyche durch? | Vorstellung gängiger Tools

Dozent (m/w/d): Volker Schmidt, Fachkraft