Jedes Unternehmen möchte seine Beschäftigten langfristig binden und auch Neue gewinnen. Modernes Personalmarketing und Benefits bieten neue Freiräume, an die man vor 5 Jahren noch nicht gedacht hat. Unternehmen, die es schaffen, sich sinnvoll von Wettbewerbern abzusetzen und zu unterscheiden, haben bei der Mitarbeiter- und Personalgewinnung einen wichtigen Vorteil. In der Praxis ist aber der Obstkorb oder das Job-Bike nicht mehr geeignet, um sich als innovativer Arbeitgeber zu präsentieren. Stattdessen bietet das Steuerrecht umfangreiche rechtssichere Spielräume. 1. Was ist möglich? 2. Was ist steuer- und abgabenrechtlich zu beachten? 3. Was ist in der Praxis umsetzbar, ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand? Kernthemen: Benefits und Effizienz | Potentiale im Personalmarketing | Bedeutung von Social Benefits | Benefits und Employer Branding | Praxisbeispiele
Zielgruppe (m/w/d): Personalverantwortliche, Geschäftsführer, Inhaber, Lohnbuchhalter
Unternehmen, die es schaffen, sich sinnvoll von Wettbewerbern abzusetzen und zu unterscheiden, haben bei der Mitarbeiter- und Personalgewinnung einen wichtigen Vorteil. In der Praxis ist aber der Obstkorb oder das Job-Bike nicht mehr geeignet, um sich als innovativer Arbeitgeber zu präsentieren. Stattdessen bietet das Steuerrecht umfangreiche rechtssichere Spielräume. Kernthemen: Benefits und Effizienz | Potentiale im Personalmarketing | Bedeutung von Social Benefits | Benefits und Employer Branding | Praxisbeispiele
Beginn: Di, 06.05.2025, 13:00
Ende: Di, 06.05.2025, 17:00
Online-Lehrgang
Christiane Günnewig Tel: 02941 9747-541 guennewig@arnsberg.ihk.de
195,00 €
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