Geprüfte/r Industriefachwirt/-in (IHK)

Der Branchenspezialist

Funktionsprofil:
Als Geprüfter Industriefachwirt liegt Ihr Einsatzfeld vornehmlich in mittleren und kleinen Unternehmen, in denen Sie umfassende und fachübergreifende Aufgaben wahrnehmen. Aufgabenstellungen als Assistent/in der Geschäftsführung oder als Leiter/in der kaufmännischen Verwaltung mit Prokura sind für Sie als Geprüfter Industriefachwirt erstrebenswerte und erreichbare Positionen. Erweiterte und vertiefte industriebetriebliche Kenntnisse und das Wissen um die betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie rechtlichen Zusammenhänge industriebetrieblichen Handelns befähigen Sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben in kaufmännischen Abteilungen sowie zur Führung von Mitarbeitern.
Der Praxisstudiengang vermittelt Ihnen das Fachwissen, das Sie für diese leitenden Positionen brauchen


Lehrgangsinhalte:
Wirtschaftsbezogene Qualifikation: Volks- und Betriebswirtschaft | Rechnungswesen | Recht und Steuern | Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation: Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen | Produktionsprozesse | Marketing und Vertrieb | Wissen und Transfermanagement im Industrieunternehmen | Führung und Zusammenarbeit.


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes" und einer "Geprüften Industriefachwirtin" haben.


Das Anmeldeformular zum Lehrgang:
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MEIN IHK- PRAXISSTUDIENGANG –Kurz mal nachgefragt:
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Hinweis: Weiteres Informationsmaterial inkl. Zulassungsvoraussetzungen und besondere Anmeldeunterlagen fordern Sie bitte beim IHK-Bildungsinstitut an.

Zielgruppe: Alle Interessenten, soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen.

Das Teilnahmeentgelt ist zahlbar in Raten. Aufstiegs-BAföG kann beantragt werden.

Funktionsprofil:
Erweiterte und vertiefte industriebetriebliche Kenntnisse und das Wissen um die betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie rechtlichen Zusammenhänge industriebetrieblichen Handelns befähigen Sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben in kaufmännischen Abteilungen sowie zur Führung von Mitarbeitern.

Lehrgangsinhalte:
Wirtschaftsbezogene Qualifikation: Volks- und Betriebswirtschaft | Rechnungswesen | Recht und Steuern | Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation: Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen | Produktionsprozesse | Marketing und Vertrieb | Wissen und Transfermanagement im Industrieunternehmen | Führung und Zusammenarbeit.