Am 25.5.2018 endete die 2-jährige Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Datenschutz-
grundverordnung (EU-DSGVO), sodass seit diesem Zeitpunkt in allen EU-Staaten die gleichen datenschutzrechtlichen Standards gelten. Zwar ist Datenschutz in Deutschland nichts Neues, die EU-DSGVO schafft aber ein neues und weit umfangreicheres Rechtsregime. So sind u.a. die Rechte der betroffenen Personen gestärkt und Transparenzvorschriften ausgeweitet worden. Im Gegenzug bedeutet dies, dass auf die Unternehmen höhere Anforderungen zukommen. Eine Umfrage von Bitkom noch Mitte Mai 2018 ergab, dass nur ein Viertel der Unternehmen die neuen Anforderungen umgesetzt haben und fast 60 % dauerhaft mehr Aufwand sehen.

Die wesentlichen Veränderungen der Grundverordnung haben wir für Sie nochmal zusammengefasst:


Hier finden Sie die PDF zum dowonload

Tauschen Sie im Workshop am 31. August Ihre Erfahrungen mit anderen Datenschutzbeauftragten aus und verschaffen Sie sich einen Einblick, wie in anderen Betrieben die Neuerungen umgesetzt wurden.

Für Fragen zu dem Workshop sowie zu Datenschutz/Datensicherheit steht Ihnen Frau Breil gern zur Verfügung!